ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Tier-Resort DIANA (Stand ab Juni 2019)

1. Betreuungsvertrag

1.1 Zwischen dem Tierhalter des in Betreuung gegebenen Tieres und Tier-Resort zum Forsthaus (im Folgendem: Tier-Resort) wird ein Betreuungsvertrag geschlossen, dessen Bestandteil die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind.
1.2 Das Tier-Resort gewährleistet jedem in Betreuung gegebenen Tier während der vereinbarten Betreuungsdauer auf dem umzäunten Privatgelände ausreichend Freilauf zu verschaffen und dem Tier in den Räumen des Hundehotels und der Tierpension für den vereinbarten Zeitraum unterzubringen und zu betreuen. Das Tier-Resort verpflichtet sich, entsprechend der durch die zuständige Behörde erteilten Erlaubnis nach §11 TierSchG, zur artgerechten und sachkundigen Unterbringung sowie persönlichen Betreuung des Tiere auf dem Gelände des Tier-Resort
1.3 Der Tierhalter wird durch den Tier-Resort unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Tier gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder das Tier Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Der Tierhalter verpflichtet sich, dem Tier-Resort eine schnellstens zu erreichende Adresse, Telefonnummer oder ein von diesem im Vertrag benannter Dritter („Vertreter“) für die Dauer der Betreuung zu nennen, so dass das Tier-Resort auch tatsächlich den Tierhalter/ Vertreter per Telefon oder Nachricht erreichen kann, falls Probleme auftreten, die eine Entscheidung oder Benachrichtigung erfordern.
Entscheiden weder Halter noch Vertreter über das Tier betreffende tierärztliche Behandlungsmaßnahmen, erklärt sich der Halter mit Folgendem einverstanden: Unverzüglich notwendige medizinische Behandlungsmaßnahmen oder Maßnahmen, durch welche das Tier unverzüglich von seinem Leiden erlöst werden muss, werden durch das Tier-Resort in Abstimmung mit einem Tierarzt getroffen
Bei unverzüglich zum Hundewohl erforderlichem Handeln oder bei Nichterreichbarkeit des Halters oder Vertreters bzw. im Vertrag vom Halter angegebenen Tierarztes, erfolgt die Behandlung des Hundes durch einen vom Tier-Resort auszuwählenden Tierarzt. Die Behandlung erfolgt dann, sofern unter den konkreten Umständen möglich, durch die Tierarzt Praxis Bachum oder Tierarzt Praxis Wickede (nähere Informationen unter den Links).
1.4 Der Tierhalter wird über die Unterbringung und Haltung des Tieres in einem Beratungsgespräch eingehend informiert. Eine vorherige Besichtigung der Örtlichkeiten seitens des Tierhalters ist erwünscht. Besonderheiten der Verpflegung und medizinischen Versorgung sind durch den Tierhalter vor Aufnahme des Tieres ausdrücklich anzugeben und werden schriftlich im Betreuungsvertrag festgehalten.
1.5 Der Tierhalter haftet uneingeschränkt für jegliche Schäden, die sein Tier verursacht, nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregelungen. Er versichert, dass für sein Tier eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme besteht.
1.6 Der Tierhalter wird vor Aufnahme des Tieres darauf hingewiesen, dass sein Tier auf eigene Gefahr in die Tierbetreuung gegeben wird. Dieses bezieht sich ausdrücklich auf die anderen in der Tierbetreuung befindlichen Tiere bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Verletzungsfolgen.
1.7 Das Tier-Resort besitzt eine Betriebshaftpflicht unter der die unter 1.6 genannten Fälle jedoch nicht eingeschlossen sind.

2. sonstige Pflichten / Tierarztkosten

2.1 Der Hundehalter sichert zu, dass der Hund einen wirksamen Impfschutz gegen folgende Krankheiten hat: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose (Virushusten nach Absprache) und regelmäßig entwurmt wird, frei von Ungeziefern und Parasiten ist und einen ausreichenden Schutz gegen Ektoparasiten besitzt. Ist dies nicht der Fall, kann das Tier-Resort vom Betreuungsvertrag zurücktreten, bzw. die Impfungen/Behandlungen auf Kosten des Hundehalters nachholen. Folgeschäden gehen zu Lasten des Hundehalters. Andere Tiere benötigen die für die Art üblichen Impfungen und Pässe. Vom Tierarzt bescheinigte Befreiungen werden anerkannt. Der Impfpass des Tieres ist bei jeden Aufenthalt des Hundes im Tier-Resort mitzubringen.
2.2 Läufige Hündinnen und Tiere mit ansteckenden Krankheiten oder Parasitenbefall können nicht aufgenommen werden. Sollte ein solcher Umstand während des Aufenthaltes eintreten, übernimmt das Tier-Resort für die daraus resultierenden Folgen keine Haftung.
2.3 Der Tierhalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Tieres erfolgen sollen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Tierhalter übernommen.
2.4 Holt der Halter den Hund nicht zu dem im Vertrag bestimmten Abholtermin oder, im Falle der Kündigung des Vertrages nach Ziffer 4.2 dieser Geschäftsbedingungen, nicht innerhalb eines Werktages nach Zugang der Kündigungserklärung beim Hundehotel ab, so befindet sich der Halter mit der Rücknahmepflicht bzgl. des Tieres ab dem Folgetag in Verzug.
Der Tierhalter verpflichtet sich, das Tier umgehend nach Ablauf der vereinbarten Betreuungsdauer abzuholen. Im Falle der Nichteinhaltung wird das Tier nach 14 Tagen einem Tierheim nach Wahl des Tier-Resort zugeleitet. Alle in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten trägt der Tierhalter.

3. Preise und Zahlungsmodalitäten

siehe Preisliste
3.1. Zahlungsmodalitäten
3.2. Die angegebenen Preise verstehen sich in EURO und beinhalten die gesetzliche MwSt.
Die Zahlung der Vergütung erfolgt per Vorkasse durch Überweisung oder in bar.
Die im Einzelnen geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung im Zusammenhang mit dem Leistungsangebot des Tier-Resort sowie anhand der nachfolgenden Regelungen.
Die Unterbringung und Betreuung der Tiere, insbesondere der Auslauf gemeinsam mit anderen dafür geeigneten Tieren, erfolgt nach der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt durch das Tier-Resort
Besondere Leistungen der Unterbringung und Betreuung, insbesondere hinsichtlich Verpflegung und Medikation des Tieres so wie andere Sonderleistungen werden nach entsprechend erforderlichem Hinweis des Halters und nach gesonderter Vereinbarung erbracht.
3.3 Der Kunde kann bis zu 16 Tage vor dem vereinbarten Betreuungszeitraum kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Bereits gezahlte Vergütungen werden umgehend rückerstattet. Bei kurzfristigen Übernachtungs-Buchungsabsagen fallen Stornierungskosten in Höhe von ◦ bei Kündigung ab 15 Tage vor Beginn des vertraglich festgelegten Unterbringungs- und Betreuungszeitraumes 10% der vereinbarten Vergütung;
◦ bei Kündigung ab 7 Tage vor Beginn des vertraglich festgelegten Unterbringungs- und Betreuungszeitraumes 50% der vereinbarten Vergütung;
◦ bei Kündigung ab 3 Tage vor Beginn des vertraglich festgelegten Unterbringungs- und Betreuungszeitraumes 75% der vereinbarten Vergütung;

3.4 Tagesbetreuungen können kostenfrei abgesagt werden, bis spätestens 18.00 Uhr des vorherigen Werktages.
Bei Abholungen vor dem vereinbarten Abholtermin hat der Kunde keinen Anspruch auf anteilige Erstattung der Vergütung.
Sollte das Tier-Resort aus unvorhergesehenen wichtigen Gründen nicht in der Lage sein, die vereinbarte Leistung zu erbringen, kann sie vom Vertrag zurücktreten. Das Tier-Resort wird den Tierhalter unverzüglich informieren und bei der Suche nach einer Ersatzbetreuung behilflich sein. Schadensersatzansprüche seitens des Kunden bestehen nicht.

4. RECHT ZUR KÜNDIGUNG DES VERTRAGES

4.1 Recht des Tier-Resort zur Kündigung des Vertrages bei Ablieferung des Tieres
Das Tier-Resort kann den Vertrag auch noch am Tage der Ablieferung kündigen und die Aufnahme des Tieres verweigern, sofern aus einem der nachfolgenden Gründe eine Unterbringung und Betreuung des Tieres aus Sicht des Tier-Resort nicht (mehr) möglich ist: ansteckende Krankheiten, Parasitenbefall, nicht ausreichender Impfschutz, nicht ausreichende Wurmkur, Läufigkeit, aggressives oder sonstiges sozialschädliches Verhalten des Hundes/ Tieres gegenüber anderen Hunden/Tieren oder Menschen, fehlender Nachweis über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung. Bereits gezahlte Vergütung wird dem Halter im Falle der Ausübung vorgenannten Kündigungsrechts in voller Höhe zurückerstattet.
4.2 Recht des Tier-Resort zur Kündigung des Vertrages während der Unterbringung und Betreuung des Tieres
Das Tier-Resort kann sich von dem Vertrag während der Unterbringung und Betreuung des Tieres lösen, wenn und soweit während dieser Zeit einer der in Ziffer 4.1 dieser Geschäftsbedingungen genannten Fälle eintritt und deshalb die weitere Unterbringung und Betreuung des Tieres aus Sicht des Tier-Resort nicht mehr möglich ist. In diesem Fall ist das Tier-Resort verpflichtet, die Kündigung des Vertrages unverzüglich gegenüber dem Halter oder Vertreter zu erklären.
4.3 Recht des Halters zur Kündigung des Vertrages
4.3.1 Der Halter kann den Vertrag auch vor Beginn des vertraglich festgelegten Unterbringungs- und Betreuungszeitraumes für das Tier im Tier-Resort kündigen. Kündigt der Halter den Vertrag vorzeitig und ohne wichtigen Grund, hat er gegenüber dem Hundehotel folgende Vergütung zu zahlen:
◦ bei Kündigung ab 15 Tage vor Beginn des vertraglich festgelegten Unterbringungs- und Betreuungszeitraumes 10% der vereinbarten Vergütung;
◦ bei Kündigung ab 7 Tage vor Beginn des vertraglich festgelegten Unterbringungs- und Betreuungszeitraumes 50% der vereinbarten Vergütung;
◦ bei Kündigung ab 3 Tage vor Beginn des vertraglich festgelegten Unterbringungs- und Betreuungszeitraumes 75% der vereinbarten Vergütung;
4.3.2 Dem Halter ist es ausdrücklich gestattet nachzuweisen, dass dem Tier-Resort ein entsprechender Schaden oder entsprechende Aufwendungen überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden sind.
4.3.3 Eine durch den Halter im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen etwaig geleistete Vorauszahlung wird auf die nach Ziffer 4.3.1 geschuldete Vergütung angerechnet und ggf. (teilweise) erstattet.
4.4 Anderweitige Rechte zur Kündigung des Vertrages
Unabhängig vom nach den Ziffern 4.1 bis 4.3 bestehenden Kündigungsrecht des Halters bzw. des Tier-Resort bleibt ein gesetzliches Kündigungsrecht aus anderen Gründen unberührt.

5. HAFTUNGSBESTIMMUNGEN

5.1 Ausschluss der Haftung des Tier-Resort wegen Verschuldens
5.1.1 Die Haftung des Tier-Resort auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Vertragsverletzung, Verletzungen von Pflichten bei Vertragsverhandlung und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach näherer Maßgabe dieser Ziffer 5.1 der Geschäftsbedingungen eingeschränkt.
5.1.2 Die Einschränkungen nach dieser Ziffer 5.1 gelten nicht für die Haftung des Tier-Resort wegen vorsätzlichen Verhaltens, wegen grob fahrlässigen Verhaltens, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach sonstigen zwingenden gesetzlichen Regelungen.
5.1.3 Das Tier-Resort haftet nicht für einfache oder leichte Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig, insbesondere die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Betreuung und Unterbringung des Tieres sowie die Beachtung von Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten oder sonstiger Verpflichtungen, die den Schutz von Leib oder Leben des Tierhalters oder den Schutz von dessen Tier und sonstigem Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
5.1.4 Das Tier-Resort haftet insbesondere nicht für Schäden bzw. Kosten, die trotz Beachtung der gebotenen Sorgfalt aufgrund nicht vermeidbarer Beißereien oder Auseinandersetzungen mit anderen Hunden oder infolge der Deckung des Hundes aufgrund fehlerhafter Information des Halters nach Ziffer 2.2 entstehen.
5.2 Haftung des Halters wegen Verschuldens
5.2.1 Der Halter hat dem Tier-Resort den durch die Beschaffenheit des Tieres entstehenden Schaden zu ersetzen, es sei denn, dass er die Gefahr drohende Beschaffenheit des Tieres bei der Ablieferung weder kennt noch kennen muss oder dass er diese dem Tier-Resort angezeigt oder das Tier-Resort sie ohne Anzeige gekannt hat.
5.2.2 Leidet das Tier entgegen der vom Halter erbrachten Nachweise und Informationen nach den Ziffern 3.3.2 und 3.3.3 dieser Geschäftsbedingungen insbesondere an ansteckenden Erkrankungen, Parasitenbefall oder fehlt dem Tier der dort genannte Impfschutz, haftet der Halter gegenüber dem Tier-Resort sowie anderen Haltern für dadurch verursachte Schäden und entstehende Kosten (z.B. Behandlung der übrigen Tiere, Desinfektion von Räumlichkeiten und Gelände des Tier-Resort ), es sei denn, der Halter hat das Unterlassen der Information gegenüber dem Tier-Resort nicht zu vertreten.
5.2.3 Der Halter wird aufgrund der Unterbringung des Tieres im Tier-Resort nicht von der gesetzlichen Tierhalterhaftung gemäß § 833 BGB befreit.

6. Probetag

Vereinbaren das Tier-Resort und der Halter vor Vertragsschluss die probeweise Unterbringung und Betreuung des Tieres für einen Tag („Probetag“), gelten diese Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen mit der Maßgabe, dass die Abholung des Hundes am Probetag zwischen bis 16:00 Uhr zu erfolgen hat.

7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

7.1 Anwendbares Recht
Der zwischen dem Tier-Resort und dem Halter bestehende Vertrag unterliegt vorbehaltlich zwingender internationalprivatrechtlicher Vorschriften dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechtsübereinkommens.
7.2 Gerichtsstand
Ist der Halter Kaufmann i.S.d. §1 Abs.1 des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist das Landgericht Arnsberg für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig. In allen anderen Fällen ist das Amtsgericht Werl zuständig.

8. Öffnungszeiten

Besuch, Bring- und Abholzeiten sind bitte stets vorher zu vereinbaren!!!!!
Öffnungszeiten:
Montags bis Freitags:
7 Uhr- 12 Uhr und 15:30 Uhr bis 19:00 Uhr
Sam- Sonn-und Feiertage: 9 Uhr – 10:30 Uhr und 16:30 Uhr bis 18:30 Uhr
Bring und Abholservice nach Absprache
An Sonn-und Feiertagen werden keine telefonische Anfragen oder Emails beantwortet.